UnionsmarkenKommentar.de

Patentanwalt Dr. Thomas Meitinger



Übersicht der Artikel der Verordnung zu Unionsmarken

Artikel 1 Unionsmarke » Artikel 2 Amt » Artikel 3 Rechtsfähigkeit » Artikel 4 Markenformen » Artikel 5 Inhaber von Unionsmarken » Artikel 6 Erwerb der Unionsmarke » Artikel 7 Absolute Eintragungshindernisse » Artikel 8 Relative Eintragungshindernisse » Artikel 9 Rechte aus der Unionsmarke » Artikel 10 Recht auf Untersagung von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Verpackung oder anderer Kennzeichnungsmittel » Artikel 11 Zeitpunkt, ab dem Rechte Dritten entgegengehalten werden können » Artikel 12 Wiedergabe der Unionsmarke in einem Wörterbuch » Artikel 13 Untersagung der Benutzung der Unionsmarke, die für einen Agenten oder Vertreter eingetragen ist » Artikel 14 Beschränkung der Wirkungen der Unionsmarke » Artikel 15 Erschöpfung des Rechts aus der Unionsmarke » Artikel 16 Zwischenrecht des Inhabers einer später eingetragenen Marke als Einrede in Verletzungsverfahren » Artikel 17 Ergänzende Anwendung des einzelstaatlichen Rechts bei Verletzung » Artikel 18 Benutzung der Unionsmarke » Artikel 19 Gleichstellung der Unionsmarke mit der nationalen Marke » Artikel 20 Rechtsübergang » Artikel 21 Übertragung einer Agentenmarke » Artikel 22 Dingliche Rechte » Artikel 23 Zwangsvollstreckung » Artikel 24 Insolvenzverfahren » Artikel 25 Lizenz » Artikel 30 Einreichung der Anmeldung » Artikel 31 Erfordernisse der Anmeldung » Artikel 32 Anmeldetag » Artikel 33 Bezeichnung und Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen » Artikel 34 Prioritätsrecht » Artikel 35 Inanspruchnahme der Priorität » Artikel 36 Wirkung des Prioritätsrechts » Artikel 37 Wirkung einer nationalen Hinterlegung der Anmeldung » Artikel 38 Ausstellungspriorität » Artikel 39 Inanspruchnahme des Zeitrangs einer nationalen Marke bei der Anmeldung einer Unionsmarke oder nach der Einreichung der Anmeldung » Artikel 41 Prüfung der Anmeldungserfordernisse » Artikel 42 Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse » Artikel 43 Recherchenbericht » Artikel 44 Veröffentlichung der Anmeldung » Artikel 45 Bemerkungen Dritter » Artikel 46 Widerspruch » Artikel 47 Prüfung des Widerspruchs » Artikel 49 Zurücknahme, Einschränkung und Änderung der Anmeldung » Artikel 50 Teilung der Anmeldung » Artikel 51 Eintragung » Artikel 52 Dauer der Eintragung » Artikel 53 Verlängerung » Artikel 54 Änderung » Artikel 55 Änderung des Namens oder der Anschrift » Artikel 56 Teilung der Eintragung » Artikel 57 Verzicht » Artikel 58 Verfallsgründe »



Die wichtigsten Paragraphen des deutschen Markengesetzes zum Vergleich mit der Verordnung der EU

§3 Als Marke schutzfähige Zeichen » §4 Entstehung des Markenschutzes » §7 Inhaberschaft » §8 absolute Schutzhindernisse » §9 relative Schutzhindernisse » §14 Markenverletzung » §32 Erfordernisse einer Anmeldung » §34 Ausländische Priorität » §39 Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung » §40 Teilanmeldung » §42 Widerspruch » §43 Einrede mangelnder Benutzung » §47 Schutzdauer und Verlängerung » §49 Löschung wegen Verfalls » §64 Erinnerung » §66 Beschwerde » §83 Rechtsbeschwerde » §91 Wiedereinsetzung » §91a Weiterbehandlung der Anmeldung » §96 Inlandsvertreter » §140 Kennzeichenstreitsachen »





Aktuelle Veröffentlichungen und Vorträge

Künstliche Intelligenz und Patentrecht

Dr. Meitinger beschreibt in der Februar-Ausgabe des Jahres 2020 die Konsequenzen des Auftretens der Künstlichen Intelligenz für das Patentrecht

Blockchain

In der Januar-Ausgabe des Jahres 2020 skizziert Dr. Meitinger das Konfliktpotential des Patentrechts mit der Blockchain-Technologie.

Vortrag Dezember 2019

Dr. Meitinger war auf dem "Karlsruher Dialog - Technik und Recht" des Karlsruher Instituts für Technologie KIT, Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft, Vortragender mit dem Thema "Blockchain und Patentrecht: the next big thing".

Sammelband

Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts..

Mitteilungen Juli/August 2017

Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.

Mitteilungen April 2017

In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.

Meine Expertise:

Patent/ Gebrauchsmuster

Voraussetzung für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster ist eine technische Erfindung. Außerdem muss Ihre Erfindung neu und erfinderisch sein. Ein Gebrauchsmuster ist sinnvoll, wenn sie die Neuheitsschonfrist in Anspruch nehmen wollen.

Markenschutz

Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als die aus Ihrem Hause kennzeichnen. Eine Marke sollte drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss sie unterscheidungskräftig sein und darf kein Freihaltebedürfnis verletzen.

Designschutz

Die besondere optische Ausgestaltung Ihres Produkts kann durch ein Designschutz gesichert werden. Zum einen können Sie ein nationales Designrecht, insbesondere in Deutschland erwerben. Außerdem ist es möglich, ein europäisches Designrecht anzustreben. Das europäische Designrecht wird Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt.

Abmahnung und einstweilige Verfügung

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen können sich ergeben, wenn eine Verletzung vorliegt und diese zunächst ohne ein ordentliches Klageverfahren beseitigt werden soll. Eine einstweilige Verfügung kann nach einer Abmahnung folgen.

Vergütung eines Arbeitnehmer-Erfinders

Eine angemessene Vergütung steht dem erfinderischen Arbeitnehmer zu, dessen Erfindung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen wurde.

Einspruch

Sie können innerhalb einer 9-Monats-Frist nach Erteilung gegen ein fremdes Patent einen Einspruch beim jeweiligen Patentamt, deutsches oder europäisches Patentamt, einreichen.

Nichtigkeit

Sie können ein fremdes Patent jederzeit durch eine Klage auf Nichtigkeit bekämpfen. Voraussetzung ist mangelnde Neuheit oder fehlende erfinderische Tätigkeit.

Lizenzvertrag

Eine patentierte Erfindung durch eine einfache oder eine exklusive Lizenz auslizenziert werden. Ein Lizenzvertrag kann sich auf eine Region beschränken, beispielsweise Bayern.

Weitere Services:

Existenzgründer

Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen. Hier finden Sie alle Infos, die Sie benötigen.

Vergütung des Arbeitnehmer-Erfinders

Sie möchten Ihre Vergütung als Arbeitnehmererfinder berechnen?

Patentanwalts-Hotline

Sie haben eine spezielle Frage? Nutzen Sie die PatentanwaltsHotline.

PatentAlarm

Sie wollen Ihre Fristen überwachen lassen: Dafür dient der Service PatentAlarm.

Patent247.de

Alle Informationen zu Patente & Co.

Marke247.de

Sie wollen eine Marke anmelden?

Abmahnung247

Sie wurden abgemahnt? Hier erhalten Sie erste Hilfe.

Widerspruch gegen Marke

Ihrer Marke wurde widersprochen. Hier erhalten Sie erste Hilfe.

Design24-7.de

Sie wollen ein Design anmelden?

Patent4.me

Sie möchten eine Erfindung zum Patent anmelden?

App24-7.de

Sie wollen eine Software zum Patent anmelden?

Lizenz247.de

Sie benötigen ein Patentlizenzvertrag?

Software24-7.de

Sie wollen ein Softwarepatent registrieren?

Erfinder-Verguetung

Sie möchten Ihre Arbeitnehmer-Erfinder-Vergütung realisieren?

MarkeEintragen

Sie wollen Ihre Marke registrieren lassen?

Patent-selbst-machen.de

Sie wollen Ihr Patent selbst schreiben?

Fuer-Erfinder.de

Sie benötigen Infos als Erfinder?

Startup24-7.de

Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen?

SEO24-7.de

Sie benötigen Infos zum SEO Ihrer Website?

Schiedsstelle

Sie haben ein Verfahren vor der Schiedsstelle des deutschen Patentamts?